BITTE BEACHTEN – BITTE BEACHTEN-
(Stand: 16.11.2021)
Unterrichtsbetrieb
(§ 15 Abs. 1 CoronaVO und § 1 CoronaVO in Verbindung mit § 2 CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen)
- Zutritt: In geschlossenen Räumen und im Freien 2G (PCR Testungen grundsätzlich nicht mehr ausreichend!)
- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
- Gesonderte Regelungen für das Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten (u. a. verpflichtender Mindestabstand 2 m zu allen Personen in alle Richtungen)
Für Lehrkräfte, Dozenten und jegliche sonstige Unterrichtenden oder Tätigen ist ein Antigen-Schnelltest weiterhin ausreichend.
Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen und Proben (§ 4 CoronaVO Musik Kunst- und Jugendkunstschulen in Verbindung mit § 10 CoronaVO und § 1 CoronaVO)
- Hygienekonzept erforderlich
- Durchführung einer Datenverarbeitung nach § 8 CoronaVO
- Mitwirkende und Beschäftigte (z. B. Hausmeister, Techniker) bleiben bei der Anzahl der Besucherinnen und Besucher außer Betracht
Allgemein:
Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und von 2G für …
- symptomfreie Schüler*innen, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, und
- symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind ist der Zutritt und die Teilnahme stets gestattet.
Bei nicht-immunisierten Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, ist stets ein negativer Antigentest ausreichend.
Bitte beachten:
Somit haben ungeimpfte Personen über 18 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, keine Möglichkeit mehr, mittels PCR-Test Zutritt zum Unterricht oder zu Veranstaltungen zu erhalten.
Mir ist bewusst, dass diese Maßnahmen bei ungeimpften Personen auf Unverständnis stoßen können. Bitte nehmen Sie, sollten sich diese Personen Ihnen gegenüber diesbezüglich kritisch/ destruktiv äußern, dies nicht persönlich. Als öffentliche Einrichtung haben wir die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage weiter entwickelt, aktuell bin ich optimistisch, dass wir im Präsenzunterricht verbleiben.
Unsere Schülervorspiele werden Stand heute als Teil unseres pädagogischen Konzepts weiterhin geplant/ durchgeführt. Sollten Sie Klassenvorspiele planen, ist ein Hygienekonzept in Zusammenarbeit mit der Schulleitung zu erstellen und dessen Umsetzung zu gewährleisten.
Bezüglich des Kirchenkonzerts in Laichingen können wir leider erst Ende der Woche weitere Aussagen treffen. Hierzu sind noch Gespräche erforderlich.
Grundsätzlich wollen wir daran festhalten.
Sollten weitergehende Maßnahmen verkündet werden, gebe ich diese umgehend bekannt.
Leider kann das Weihnachtskonzert 2021 auch dieses Jahr aufgrund der aktuellen, politischen und gesundheitlichen Lage nicht stattfinden !
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen,
Joe Reistle und das Team von „Visions of Music“
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